3. April 2024

Weniger bürokratische Hürden für Balkonkraftwerke

Viele Mieter könnten mit einem Balkonkraftwerk ihren eigenen Strom erzeugen. Doch bürokratische Hürden halten sie davon ab, eine Anlage auf ihrem Balkon zu installieren. Nun gibt es Vereinfachungen bei der Registrierung.

PV-Panel Balkonkraftwerk
© Loom Solar - unsplash.com

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Seit 1.April müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.

Weitere Entbürokratisierung geplant

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

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