15. Februar 2024

EU forciert Recht auf Reparatur von Elektrogeräten

Nicht nur für Endkunden ist das Recht einer Reparatur von Elektrogeräten von Bedeutung, sondern auch für Unternehmen, die solche Geräte vermieten. Hierzu gibt es jetzt nun ganz spezielle Kooperationen.

Kaffeemaschine
© Declan Cronin - unsplash.com

Refurbishment und eine längere Lebensdauer von Geräten werden vielen Verbrauchern immer wichtiger. In diese Richtung zielt auch eine geplante EU-Verordnung, die noch vor der Europawahl im Juni 2024 verabschiedet werden soll. Wir hatten am 7. Februar d. J. schon über die EU-Verordnung berichtet.

Die Verordnung sieht ein "Recht auf Reparatur" innerhalb der Garantiezeit vor, was wiederum die Garantiezeit um ein Jahr verlängern soll. Erhoffte Folge: Die Hersteller achten stärker darauf, dass sich die Geräte einfach reparieren lassen und günstige Ersatzteile verfügbar sind. Zudem müssen die Produkte auch von freien Werkstätten repariert werden können. Damit soll die Lebenszeit von elektronischen Geräten und Nutzgütern verlängert und somit Schrott reduziert werden - ein Thema, das auch das Versicherungsstartup hepster mit seinen Lösungen unterstützen will.

Versicherungen spielen beim Aspekt "Längere Lebensdauer" eine zentrale Rolle. Denn sie helfen Kunden dabei, ihre Geräte und Güter langfristig zu nutzen und bei einer Beschädigung oder einem Schaden - wofür nicht der Hersteller aufzukommen hat -, nicht gleich einen Neukauf tätigen zu müssen. Schließlich fallen nach einer Berechnung der EU-Kommission jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall allein deswegen an, weil Produkte zu früh weggeschmissen, statt repariert werden.

Zwei Anbieter für Elektronik-Miete starten Partnerschaft mit hepster

Doch nicht nur für Endkunden ist eine Versicherung und das Recht auf Reparatur von Bedeutung, sondern auch für Unternehmen, die Elektronikgeräte vermieten. Versicherungen schützen somit auch Anbieter solcher nachhaltigen Geschäftsmodelle, die hierzulande noch viel zu selten sind. Doch einige Akteure spielen bereits seit längerem mit und erweitern nun im Februar 2024 das eigene Serviceangebot für ihre Kunden - und zwar mit der Elektronikversicherung von hepster:

  • AVAD: Als österreichischer Serviceanbieter für netzwerkbasierte Kommunikationslösungen und im Zuge des Themas Nachhaltigkeit, hat AVAD sich in Zusammenarbeit mit dem Hersteller SHIFT dazu entschieden, in den Bereich der Elektronik-Vermietung einzusteigen. Somit können Unternehmen IT-Ausstattung und Elektronik-Geräte, wie Laptop, Handy, Tablet, Dockingstation, PC, Monitor, Kopfhörer, Touchdisplays und Kameras mieten, inklusive hepster Schutz.
  • Flexvelop: Mit der FLEX-Miete kombiniert Flexvelop die Vorteile aus Leasing, Miete und Finanzierung in einer Lösung, um Unternehmen einen einfachen Zugang zu ihrem gewünschten Equipment zu gewährleisten. Das Angebot des Hamburger Unternehmens umfasst unter anderem Elektronikgeräte für Office-IT und Hardware sowie Gastronomieausstattung wie Kaffeevollautomaten, Spülmaschinen, Kühlschränke, Kassensysteme oder Geschirrspüler. Alle Geräte können fortlaufend flexibel gemietet werden und sind dank hepster direkt abgesichert.

Hanna Bachmann, Co-Gründerin und CRO von hepster, erklärt: "hepster-Versicherungen lassen sich in die Miete von Elektronikgeräten direkt inkludieren, beispielsweise über die Mietbeiträge. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Endnutzer - vielmehr Sicherheit für Kunden und Partner."

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