2. Februar 2024

EU-Entscheidung getroffen: Recht auf Reparatur kommt

In der EU soll ein Recht auf die Reparatur bestimmter Geräte eingeführt werden. Das haben EU-Parlament und der Mitgliedstaaten jetzt vereinbart. Danach müssen Hersteller, z. B. von Kühlschränken, Staubsaugern oder Handys, die Geräte künftig auf Wunsch der Verbraucher reparieren.

Elektroschrott
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Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten am 2.Februar geeinigt. 

Danach müssen Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren, teilten die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, René Repasi (SPD), mit. Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt.

Es wird Ausnahmen geben 

Die neuen Vorgaben gelten aber wohl nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das aber eine reine Formsache.

Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Kaputte Geräte produzieren 35 Millionen Tonnen Müll im Jahr

Bisher produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher 35 Millionen Tonnen Müll im Jahr, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt würden, sagte Repasi.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein.

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