1. Februar 2024

Bundesnetzagentur sanktioniert tausende elektrische und elektronische Produkte

Die Bundesnetzagentur sanktionierte 2023 über 8.100 unterschiedliche Gerätetypen, Diese Produkte erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen und wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf.

Bundesnetzagentur Bonn
© Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur sanktionierte 2023 im Online- und stationären Handel über 8.100 unterschiedliche Gerätetypen, was einer Gesamtstückzahl von mehr als 73 Millionen entspricht. Diese Produkte erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen und wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. 2022 waren es über 8.200 Gerätetypen mit einer Gesamtstückzahl von 16 Millionen.

„Der Trend unzulässiger und risikobehafteter Produkte aus Drittstaaten setzt sich fort. In Zusammenarbeit mit Betreibern von Online-Plattformen gelang es uns 2023, den Verkauf von Millionen nicht konformer Produkte auf Online-Marktplätzen zu stoppen. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten.“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Marktüberwachung im Onlinehandel

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 mehr als 2.400 auffällige Angebote identifiziert und von den Verkaufsplattformen löschen lassen. Das betraf eine Stückzahl von über 64 Millionen Geräten. Im Jahr 2022 waren es über 13 Millionen.

Die hohe Zahl ist auch Ergebnis der fortwährend hohen Anzahl an nicht konformen Produkten, insbesondere aus Drittstaaten. So konnte im Jahr 2023 eine Vielzahl an Produkten auf neuen Online-Plattformen ausfindig gemacht werden, die bereits in den Vorjahren bei etablierten Plattformen als auffällig identifiziert wurden. Beispielsweise wurden rund 260 Angebote von mangelbehafteten Stromsparboxen auf Online-Marktplätzen gelöscht, bei denen die verfügbare Stückzahl 47 Millionen übersteigt.

Geräte mit formalen Mängeln wie z.B. fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

Ein weiterer Fokus der Online-Marktüberwachung war die Überprüfung von Handsendern und Funkfernbedienungen. Dabei wurden rund 1 Mio. Angebote von Funksendern gelöscht, da sie in einem sicherheitsrelevanten militärischen Frequenzbereich arbeiten.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel

Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp 3.000. Gerätetypen. Dabei wurden insgesamt 31 Vertriebsverbote erlassen und 1.006 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von über 8 Millionen Geräten.

Auffällig waren u. a. Wechselrichter für Balkonkraftwerke, die sowohl formale als auch messtechnische Mängel mit teils hohem Risiko aufwiesen. Die Verwendung von nicht konformen Wechselrichtern kann zu Störungen in den Frequenzbereichen führen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden.

Weiterhin überprüfte die Bundesnetzagentur smarte, funkgesteuerte Steckdosen, bei denen möglicherweise Gefahr für Leib und Leben aufgrund eines elektrischen Schlags an stromführenden Teilen besteht. Durch die Zusammenarbeit der Bundenetzagentur mit den betroffenen verantwortlichen Wirtschaftsakteuren wurde eine Rückholung der Produkte sowie die Einstellung der Produktion erzielt.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Im Jahr 2023 wurden der Bundesnetzagentur mehr als 5.100 verdächtige Warensendungen vom Zoll gemeldet. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 860.000 Produkte betroffen.

Durch die intensive Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und dem Zoll erfolgt eine effektive Marktüberwachung. Bei der Identifizierung nicht konformer Produkte, werden diese somit bereits an der Außengrenze gestoppt und erreichen nicht den deutschen Markt.

Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

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