3. Juli 2024
E-Rechnung wird 2025 Pflicht bei Geschäftsprozessen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze in Kraft. Diese Maßnahme soll die Effizienz in der Buchhaltung steigern sowie Steuerbetrug eindämmen.

Die neue Pflicht zur E-Rechnung
Die Einführung der E-Rechnungspflicht verfolgt mehrere Ziele: Sie soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen erhöhen, die Digitalisierung vorantreiben und die Steuerverwaltung verbessern. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, die den europäischen Normen entsprechen.
Übergangsregelungen
Während der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen ab 2025 verpflichtend sind, gibt es für die Ausstellung und den Versand von E-Rechnungen Übergangsregelungen:
Doch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse bietet auch erhebliche Vorteile: Unternehmen können ihre Buchhaltungsprozesse optimieren, Fehler reduzieren und Kosten sparen.
- Bis Ende 2026 können Unternehmen bei Zustimmung des Empfängers weiterhin Papierrechnungen oder nicht-standardisierte elektronische Formate (z.B. PDFs) verwenden.
- Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028 gilt dies für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Herausforderungen und Chancen
Unternehmen, die bisher wenig in die Digitalisierung ihrer Prozesse investiert haben, stehen nun vor der Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Anpassung der internen Prozesse. Dies bedeutet nicht nur die Anschaffung neuer Software, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Integration der Systeme in die bestehende IT-Landschaft.