9. April 2024
VDI passt Richtlinie für Wärmepumpen an
Wichtige Neuigkeiten für Hausbesitzer und Planer: Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat die Richtlinie DIN V 18599 für den Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst.
Was bedeutet das für Bestandsgebäude?
Die neue Richtlinie erlaubt nun den Einsatz von Standard-Wärmepumpen mit einer Vorlauftemperatur von bis zu 60 Grad Celsius. Bisher waren Wärmepumpen nur dann förderfähig, wenn sie eine Vorlauftemperatur von maximal 55 Grad Celsius erreichen konnten. Dies bedeutete, dass in vielen Bestandsgebäuden, die auf eine höhere Vorlauftemperatur ausgelegt sind, keine Wärmepumpe eingesetzt werden konnte. Die neue Richtlinie ermöglicht es nun, Wärmepumpen auch in diesen Gebäuden zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Die optimale Vorlauftemperatur hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom Gebäudetyp, der Dämmung und dem Heizsystem. Es ist daher wichtig, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die richtige Wärmepumpe für das jeweilige Gebäude auszuwählen.