14. Juli 2024
Neues Onlinetool für Berechnungen nach §14a EnWG
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat eine Online-Entscheidungshilfe zum §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entwickelt, um Fachhandwerker und Betreiber bei der Einrichtung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu unterstützen.
Die Festlegungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes, die seit 2024 in Kraft sind, erfordern von den Betreibern bei der Installation von neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen zweierlei Entscheidungen: über die Art der Steuerung (Direktsteuerung oder Steuerung über ein Energiemanagement-System) und über das Vergütungsmodul. Mit dem neuen Online-Rechner des BWP können Installateure Anlagenbetreiber nun bei diesen Entscheidungen besser unterstützen.
Zum einen können die Vergütungsmodule 1 und 2 für das jeweilige Netzgebiet miteinander verglichen werden. Während es sich bei Modul 1 um eine jährliche Pauschale handelt, die einen pauschalen Energieverbrauch der Anlage unterstellt, kann eine Netzentgeltreduzierung über das Modul 2 verbrauchsscharf abgerechnet werden. Allerdings fallen dann zusätzliche Kosten für einen separaten Zähler an. Je nach Gerätekonstellation und Situation vor Ort können beide Module attraktiv sein.
Zum zweiten kann die sicherzustellende Mindestbezugsleistung bei der Notfallsteuerung über den §14a EnWG durch den Netzbetreiber errechnet werden. Entscheidet sich der Anlagenbetreiber für die Steuerung über Energiemanagementsysteme (EMS), wird diese Mindestbezugsleistung unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hinter dem EMS gewährt. Diese kann nun für eine beliebige Geräteanzahl und Gerätekonstellation über den neuen BWP-Rechner ausgerechnet werden. Im Falle der Direktsteuerung wird die Mindestbezugsleistung für jedes Gerät unter dem §14a EnWG einzeln gewährt. Der normale Haushaltsstrom bleibt in beiden Fällen unberührt.