9. Januar 2024

Seit 1. Januar 2024 müssen Wärmepumpen und Wallboxen steuerbar sein

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wallboxen, Wärmepumpen oder auch Speicher künftig aus dem Netz steuerbar sein müssen und dass deren Leistung zur Netzstabilität reduziert werden kann.

Strommast
© Alexander Schimmeck - unsplash.com

Mit der steigenden Anzahl von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen und Batteriespeichern steigt auch die Belastung der Verteilnetze. Um eine Überlastung zu vermeiden, können Netzbetreiber die Leistung dieser Einrichtungen drosseln. Die Steuerung erfolgt dabei analog über Zeitschaltuhr oder Rundsteuerempfänger. In Wohngebäuden erfolgt die Steuerung der Anlagen aktuell jedoch meist auf freiwilliger Basis. Anlagenbetreiber erhalten im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt.

Das wird sich nun ändern, denn mit dem „Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 27. November 2023 festgelegt, dass seit Jahresanfang 12024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) aus dem Netz heraus steuerbar sein müssen. Dies gilt für alle Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW. Das bis heute zumeist rein präventiv durchgeführte Steuern wird damit nach und nach durch ein „netzorientiertes Steuern“ abgelöst. Die Steuerung erfolgt über ein Smart Meter Gateway.

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