2. Dezember 2024

Ja zum Solarzaun trotz Denkmalschutz

Ein Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz wollte einen Solarzaun auf seinem denkmalgeschützten Grundstück errichten. Die unteren Instanzen lehnten dies ab, das Oberverwaltungsgerichtöffentliche hob das Urteil auf.

Solarzaun
© Solarconsult

Es kommt oft vor, dass elementare gesellschaftliche Interessen vor Gericht aufeinandertreffen. In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz waren es der Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Konkret: Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigentümer, weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurückzustehen habe.

(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG)

Weitere Informationen zum Thema Solarzaun findet ihr hier

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