3. Februar 2025

Händler muss mangelhaften Stromspeicher zurücknehmen

In einem verbraucherfreundlichen Urteil hat das Landgericht Bielefeld einen Händler von Senec-Stromspeichersystemen zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.

Gerichtsurteil
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Der klagende Verbraucher, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, setzte sich erfolgreich gegen den Händler durch, nachdem der für seine Photovoltaikanlage gelieferte Senec-Stromspeicher aufgrund von Leistungsdrosselungen und Sicherheitsmängeln unbrauchbar wurde. Das Urteil vom 23. Januar 2025 stellt einen bedeutenden Erfolg für Verbraucher dar und bestätigt erneut, dass die von Senec vorgenommene Kapazitätsreduktion einen erheblichen Sachmangel darstellt. Verbraucher, die von der Drosselung ihres Senec-Stromspeichers betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages sind. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Drosselung der Senec-Stromspeicher ist ein Sachmangel

Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 wegen Brandfällen und technischer Probleme in der Kritik. Nachdem mehrere Geräte Feuer gefangen hatten, wurden tausende Speicher per Software-Update in ihrer Kapazität begrenzt. Viele Verbraucher sind durch diese Leistungsdrosselung stark eingeschränkt und erleiden finanzielle Verluste. Entschädigungsangebote von Senec reichen nicht aus, weshalb immer mehr Betroffene rechtliche Schritte einleiten.

Das LG Bielefeld hat sich nun deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  • Die Klägerin erwarb eine Photovoltaikanlage mit dem Senec.Home V3 hybrid duo Stromspeicher sowie einer Wallbox und einem Erweiterungsmodul.
  • Wegen der Brandgefahr setzte Senec die Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent herab.
  • Die Klägerin forderte die Beklagte mehrfach auf, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – erfolglos.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Kapazitätsdrosselung einen erheblichen Mangel darstellt und die Klägerin wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte.
  • Die Beklagte wurde zur Rückzahlung von 19.161,62 Euro zzgl. Zinsen verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Speichers. Davon betroffen ist auch der Erweiterungsspeicher.
  • Das Gericht sah die angebotenen Kulanzzahlungen von Senec nicht als ausreichend an.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Das Landgericht Bielefeld bestätigt einmal mehr, dass Verbraucher nicht auf defekte oder gedrosselte Geräte sitzenbleiben müssen. Die Senec-Drosselung stellt eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit dar, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Betroffene Kunden sollten sich rechtlich beraten lassen – eine Rückforderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Betroffene Verbraucher können eine kostenlose Ersteinschätzung über den Senec Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nutzen.

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