15. November 2024
PV-Anlage und Denkmalschutz lassen sich vereinen
Wie in vielen Städten Deutschlands stehen Hausbesitzer auch in Bamberg vor einer anspruchsvollen Aufgabe: Energielösungen müssen sich nahtlos in die traditionelle Ästhetik der Gebäude einfügen lassen. Die Einführung roter Photovoltaik-Module könnte eine zukunftsweisende Lösung sein. Welche Förderungen kommen hierbei in Frage?
Noch immer sträuben sich zahlreiche Menschen in historischen Orten wie Bamberg hartnäckig davor, auf PV-Anlagen zu setzen. Kein Wunder, denn auf den beliebten, für die Stadt bekannten Biberschwanz-Dächern drohen herkömmliche Solarmodule das ästhetische Erbe zu beeinträchtigen - der Bedarf an erneuerbaren Energien steigt währenddessen ungehindert an. Viele Eigentümer suchen daher nach einer Lösung, die eine Balance zwischen energetischer Modernisierung und dem Schutz historischer Strukturen gewährleistet - ein Schritt, der sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich erstrebenswert ist. Doch die Möglichkeiten waren bisher äußerst begrenzt, da die strengen Vorgaben des Denkmalschutzes oft nur wenig Raum für Anpassungen lassen. "Wenn Hauseigentümer weiterhin mit herkömmlichen Modulen arbeiten müssen, besteht die Gefahr, dass sie langfristig von der nachhaltigen Entwicklung abgekoppelt werden und finanzielle Belastungen tragen, die vermeidbar wären", warnt Paris Freiherr von Troschke von der TH-Solar GmbH.
"Die Verbindung von Denkmalschutz und Solarenergie erfordert daher eine durchdachte Herangehensweise: Hausbesitzer müssen eine ästhetische Lösung finden, die nicht nur effizient ist, sondern auch das historische Erbe wahrt - und das idealerweise auf bezahlbarem Wege", fügt er hinzu. "Die gute Nachricht ist: Mit den neuen roten PV-Modulen gibt es jetzt nicht nur eine Lösung, die allen optischen und technischen Ansprüchen gerecht wird - vor allem lassen sie sich auf vielfältige Weise finanziell fördern." Unter diesem Gesichtspunkt hat die TH-Solar GmbH allein in Bamberg bereits zahlreiche Projekte realisiert: Durch die Kombination moderner Technik und denkmalgerechter Anpassungen hilft das Unternehmen Eigentümern, ihre Gebäude zukunftsfähig zu gestalten, ohne dabei die historische Authentizität zu gefährden. Welche sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelten Förderungen hierfür infrage kommen, verrät Paris Freiherr von Troschke von der TH-Solar GmbH hier.
1. Investitionszuschüsse für nachhaltige Modernisierungen
Investitionszuschüsse bieten für Besitzer denkmalgeschützter Gebäude eine attraktive Förderung bei der Installation ästhetisch angepasster Solaranlagen: Je nach Bundesland kann die Förderung bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Besonders bei den neuen roten Photovoltaik-Modulen, die harmonisch auf traditionelle Dächer abgestimmt sind, stehen die Chancen gut, dass Projekte durch öffentliche Gelder unterstützt werden. Derartige Investitionszuschüsse senken die finanziellen Hürden und motivieren dazu, energieeffiziente Lösungen umzusetzen.
2. Steuerliche Erleichterungen bei Erhalt und Modernisierung
Um den Erhalt denkmalgeschützter Immobilien attraktiver zu gestalten, gewährt der Staat steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Investitionen. Sowohl die Kosten für Instandhaltungen als auch energetische Modernisierungen - etwa der Einbau von Photovoltaik-Anlagen - können steuerlich geltend gemacht werden. Diese finanziellen Entlastungen stellen eine bedeutende Unterstützung dar und fördern den Einsatz von erneuerbarer Energie, ohne die ästhetischen Ansprüche des Denkmalschutzes zu vernachlässigen.
3. Zuschüsse für energetische Sanierungen
Neben den Investitionszuschüssen fördert das Denkmalamt auch umfassendere energetische Sanierungen historischer Gebäude. Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz sind hierbei zentrale Kriterien. Bei förderfähigen Projekten können bis zu 50 Prozent der Kosten zurückerstattet werden. Damit wird die Installation ästhetisch passender Solarmodule nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch finanziell lohnend, wobei die Anpassung an den historischen Stil streng überwacht und unterstützt wird.
4. Förderung durch das KfW-Programm für denkmalgeschützte Gebäude
Zusätzlich zu den denkmalbezogenen Förderungen steht Hauseigentümern das umfassende KfW-Förderprogramm offen. Besonders das Programm "KfW 430 - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" bietet speziell für denkmalgeschützte Gebäude attraktive Kredit- und Zuschussoptionen. Dabei unterstützt es gezielt energieeffiziente Sanierungen und hilft Eigentümern, ihre Gebäude langfristig zukunftssicher zu gestalten. Die Kombination dieser Förderungen mit denkmalgerechter Technik stellt sicher, dass die historische Bausubstanz geschützt bleibt und gleichzeitig ein Beitrag zur Energiewende geleistet wird.
Ein Beitrag der TH-Solar GmbH