5. März 2024

Kommunen können sich freuen: Neues Förderprogramm in NRW

Anfang des Jahres hatte der Gigawattpakt NRW ein neues Förderprogramm für Kommunen angekündigt. Nun steht es zur Verfügung und fördert den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden und Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau.

Solaranlage Dachfläche
© Nuno Marques - unsplash.com

Rund 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger haben sich im März 2022 gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) zum Bündnis Gigawattpakt zusammengeschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier voranzutreiben. Nun erfolgt der Startschuss eines neuen Förderprogramms. In den kommenden vier Jahren stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung.

Das Programm setzt sich aus zwei Fördergegenständen zusammen:

1. Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden (ggf. zusammen mit einem Batteriespeicher). Gefördert werden Systeme aus PV-Dachanlagen allein und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig.

  • Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
  • Der Batteriespeicher darf maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in Kilowatt-Peak.
  • Förderquote: regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstgrenze: 350.000 Euro pro System / Gebäude

2. Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau. Gefördert werden Planungsvorhaben (hierzu zählen u.a. Größenskalierung der Anlage, Blendwirkung, Statik, Netzanschluss, Bauleitverfahren) zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.

  • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
  • Förderquote: regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstgrenze: 35.000 Euro
  • Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt
  • Förderung setzt die Umsetzung der Investition voraus.

Geplant ist auch eine kommunale Kompetenz- und Beratungsstelle für Erneuerbare Energien im Rheinischen Revier, die durch die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier noch dieses Jahr aufgebaut wird.

alles-elektrisch

Die Energiewende im Fokus: Wir liefern dir täglich fundierte Informationen über erneuerbare Energien, innovative Stromlösungen und spannende Projekte, die unsere Welt nachhaltiger gestalten. Begleite uns auf dem Weg in eine elektrische Zukunft.

Mehr Infos

Roboter im Anschnitt
© Possessed Photography - unsplash.com