21. Februar 2024
Förderung bei Heizungstausch: Anträge ab 27. Februar möglich
Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Anlagen gibt es Zuschüsse zu den Investitionskosten aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Anträge können ab 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden.

Grundförderung
Die Grundförderung für den Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Kosten – konkret gefördert werden Investitionen in Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Vermieter, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von fünf Prozent möglich. Bei Biomasseheizungen, die einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten, kann ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt werden.
Speed-Bonus
Wer die alte Heizung bis Ende 2028 austauscht, erhält einen Klimageschwindigkeits-Bonus (Speed-Bonus) von 20 Prozent extra als Anreiz für die frühzeitige Umrüstung. Ab 2029 soll der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus. Berechtigt sind Eigentümer die Ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen und deren Gasheizung bei Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist – oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung nutzen.
Einkommensbonus
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten für alle selbst nutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
Höhe der Förderung
Grundförderung und Boni können bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus, der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.
In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Anzahl der Quadratmeter.
Weitere Effizienzmaßnahmen
Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können auch weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – etwa für die Dämmung der Gebäudehülle.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden: In der Summe soll eine Höchstgrenze von 90.000 Euro pro Kalenderjahr gelten, wenn es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt.