6. August 2024

Bundesförderung von Energieberatungen wird gekürzt

Aufgrund der prekären Haushaltslage und der hohen Nachfrage werden die Fördersätze für die Energieberatung stark gekürzt. Unverändert bleibt der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan.

Beratungsgespräch
© Kenny Eliason - unsplash.com

Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.

Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z. B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (ggü. 30.000 EUR ohne geförderten iSFP).

Unsere Meinung: Auch wenn die Haushaltslage im Moment unübersichtlich ist und Kürzungen im Bundeshaushalt unausweichlich erscheinen, ist die abrupte Kürzung der Förderung das falsche Signal. Wie so oft in der jüngeren Vergangenheit werden Förderungen über Nacht ausgesetzt oder zurückgenommen. So wird Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern verspielt und die Sanierungsquote im Gebäudebestand wohl weiter zurückgeworfen.

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