16. Mai 2024
PV-Paket I in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist nun das am 26. April von Bundestag und Bundesrat beschlossene PV-Paket I offiziell in Kraft getreten.
Es hat lange gedauert, doch nun ist es in Kraft: das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (PV-Paket I). Das PV-Paket I soll ein wichtiger Baustein zum Ausbau der Photovoltaik in Deutschland werden. Die Regelungen des Pakets könnten dazu beitragen, Bürokratie abzubauen. Investitionskosten zu senken und den Zubau von PV-Anlagen zu beschleunigen.
Einige Details: Die Leistungsgrenze für die Förderung von Balkonkraftwerken wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Mieterstrom wird bis Ende 2025 vollständig von der EEG-Umlage befreit. Die Solardachpflicht wird auf alle neuen Nichtwohngebäude ab 2023 und auf neue Wohngebäude ab 2025 ausgeweitet.
Wer sich für Details interessiert, sollte sich das Gesetz im Bundesgesetzblatt anschauen.