8. Juli 2024

Balkonkraftwerke: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Das Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat nun eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht verabschiedet.

Balkonkraftwerk
© Priwatt GmbH

Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht

Die Bundesregierung hat 2023 einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen, um die Installation von Steckersolargeräten – also Balkonkraftwerken - noch weiter zu erleichtern. Der Bundestag hat die Neuregelung nun verabschiedet. Damit soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen werden. Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.

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