25. Mai 2024

Kabinett beschließt Novelle des Energiedienstleistungs-Gesetzes

Der am 22. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um und soll betroffene Unternehmen durch gezielte Entbürokratisierung entlasten.

Audit Gesetz Energiediensteistungen
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Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G), zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) setzt Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um.

Die Neufassung der EED ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Zwar wurden mit dem EnEfG bereits wesentliche Anforderungen umgesetzt, allerdings müssen noch weitere Anforderungen umgesetzt werden. Insbesondere gab es wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen. Der Gesetzentwurf dient der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts, die Energieauditpflicht richtet sich daher künftig an Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 2,77 GWh pro Jahr.

Angesichts des sich dynamisch weiterentwickelnden Standes der Technik ist darüber hinaus eine hochwertige und kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Energieauditoren unabdingbar, um Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für anschließende Investitionen in Energieeffizienz und zur Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes zu geben.

Durch Anpassungen am EnEfG werden Berichtspflichten vereinfacht und der Aufwand reduziert, hierdurch sollen die Unternehmen entlastet werden. Zudem werden die Energieverbrauchsschwellwerte mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Insgesamt reduziert sich hierdurch der bürokratische Aufwand um jährlich etwa 32,3 Mio. Euro für die betroffenen Unternehmen.

Das Gesetz soll vor Jahresende in Kraft treten.

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