18. Juni 2024
E3/DC nutzt intelligente Messsysteme von Spot my Energy
Im Rahmen der Partnerschaft wird E3/DC die Smart Meter von Spot my Energy in seinen Kundenprojekten als Option anbieten. Spot my Energy übernimmt anschließend die Verantwortung als wettbewerblicher Messstellenbetreiber und bietet z. B. variable Stromtarife an.
Bereits heute verfügen die Besitzer von E3/DC-Speichersystemen – den Hauskraftwerken – über weitreichende Funktionen, um ihren selbsterzeugten Solarstrom im eigenen Haus zu speichern und zu nutzen. Das eigenentwickelte und ins Hauskraftwerk integrierte Energiemanagement von E3/DC optimiert dabei den Eigenverbrauch und maximiert die PV-Eigenversorgungsquote (Autarkie). Das Energiemanagement sorgt für das Zusammenspiel von PV-Erzeugung, Batteriespeicher und flexiblen Verbrauchern im Haus, etwa einem Elektroauto oder einer Wärmepumpe.
Die Erweiterung des Systems um Smart Meter und dynamische Tarife von Spot my Energy führt nun zu einer Öffnung des Systems nach außen. Dadurch können Kunden von E3/DC künftig von Preisschwankungen am Strommarkt profitieren und ihren Batteriespeicher oder das Elektroauto mit günstigem Windstrom von der Strombörse laden, wenn kein oder zu wenig eigener Solarstrom zur Verfügung steht.
Zusätzlich ermöglicht die Verwendung der Smart Meter von Spot my Energy auch die Umsetzung von Steuerbefehlen des Verteilnetzbetreibers zur Entlastung des lokalen Stromnetzes, wie sie der Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes vorsieht. Diese Pflicht gilt seit Jahresbeginn für alle Betreiber von neu installierten steuerbaren Verbrauchern mit einem Leistungsbezug über 4,2 Kilowatt. Im Gegenzug für die netzdienliche Steuerbarkeit erhalten Betreiber eine Reduktion ihrer Netzentgelte. Die Hauskraftwerke von E3/DC sind bereits per Software-Update auf die Anforderungen des § 14a vorbereitet und versorgen Wallboxen oder Wärmepumpen auch im Regelungsfall mit verfügbarer Leistung aus der PV-Anlage oder dem Speichersystem.
Die Kosten für die Nutzung der Smart Meter von Spot my Energy orientieren sich an den Gebühren der örtlichen Messstellenbetreiber.