27. April 2024

Bundestag beschließt Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat gestern die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Reform sieht grundlegende Änderungen vor.

Bundestag
© Claudio Schwarz - unsplash.com

Der Bundestag hat am 26. April 2024 die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) verabschiedet. Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird. 

Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen.

Was ändert sich?

Ursprünglich war im Klimaschutzgesetz festgesetzt, dass jährlich der Ausstoß an CO2 gesenkt werden muss, um die angestrebte Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Dabei mussten alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude) ihr Ziel getrennt betrachtetet einhalten.

Das ändert sich nun: Statt die jährlichen sogenannten sektoralen Klimaziele zu kontrollieren, muss Deutschland insgesamt seine Klimaziele einhalten. Erst wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung in Hinblick auf 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Die Emissionsziele selbst ändern sich aber nicht. Anders als bisher geht es zudem nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040.

Im Fokus: der Verkehrssektor

Der Verkehrssektor hatte im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlt. Deswegen hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich mit Fahrverboten gedroht, um den Ausstoß schnell zu reduzieren. Dieses Szenario ist durch die gesamtheitliche Betrachtung nun vom Tisch. 

Solarpaket 

Im Ringen um die Reform des Klimaschutzgesetzes verzögerte sich  die Verabschiedung des Solarpakets I. Nun konnte es im Bundestag verabschiedet werden. Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Sonnenenergie gefördert werden, indem Bürokratie abgebaut und z. B. der Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfacht wird. 

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