2. Dezember 2024
Reichweiten-Debakel beim Taycan
Am 11. November d. J. hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage gegen Porsche und einen Fahrzeughändler beim Landgericht Kaiserslautern eingereicht. In der Klage wird u. a. die unzureichende Reichweite des Elektrofahrzeugs Porsche Taycan bemängelt.

Die tatsächlich erzielte Reichweite pro Batterieladung liegt deutlich unter den im Prospekt versprochenen Angaben. Dr. Stoll & Sauer fordert sowohl vom Händler als auch von der Porsche AG eine Kaufpreisminderung. Die Kanzlei rät Eigentümern eines Porsche Taycan , ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.
Enttäuschung statt E-Mobilitäts-Vorreiter
Wer sich für den Porsche Taycan entscheidet, erhofft sich ein innovatives und zuverlässiges Elektrofahrzeug. Doch die Realität sieht oft anders aus: Bereits 17 Rückrufe und eine unzureichende Reichweite sorgen bei vielen Kunden für Frustration. Besonders gravierend ist die Diskrepanz zwischen den beworbenen Reichweitenwerten und den tatsächlichen Ergebnissen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat daher erneut Klage gegen Porsche eingereicht.
Am 11. November 2024 reichte Dr. Stoll & Sauer beim Landgericht Kaiserslautern eine Klage gegen Porsche und den Fahrzeughändler ein. Folgende Mängel werden dem Porsche Taycan GTS dabei vorgeworfen:
- Mangelnde Reichweite
- Defekt der Bremsanlage (Rückruf wegen Sicherheitsrisiko)
- Fehler der Hochvoltbatterie (Rückruf)
- Defekt des Innenraumheizers (Rückruf)
Ein Kläger, der im November 2022 einen Porsche Taycan für rund 105.000 Euro erworben hatte, erlebte massive Abweichungen bei der Reichweite. Während der Hersteller eine kombinierte Reichweite von 504 km und innerorts sogar bis zu 624 km angibt, konnte selbst bei sparsamer Fahrweise keine Strecke von 328 km bewältigt werden – ein Unterschied von 35 Prozent.
Reichweite: Ein erheblicher Sachmangel
Die Reichweite von Elektrofahrzeugen wird nach dem WLTP-Verfahren ermittelt, das Herstellern als Vergleichsmaßstab dient. Porsche präsentiert diese Werte jedoch als realistische Angaben für den Alltag. Die Kanzlei argumentiert, dass die tatsächliche Abweichung einen erheblichen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits eine 10-Prozent-Erheblichkeitsschwelle bei Verbrennungsmotoren etabliert – diese sollte ebenso auf Elektrofahrzeuge angewendet werden. Ein unabhängiger Test von Auto Motor und Sport ergab zudem, dass der Taycan bei konstanten 120 km/h nur eine maximale Reichweite von 395 km erreicht.
Rückrufe: Sicherheitsrisiken und Qualitätsprobleme
Neben der Reichweite ist der Taycan von zahlreichen Rückrufen betroffen, darunter allein vier Rückrufe zur sicherheitskritischen Hochvoltbatterie. Besonders alarmierend ist der Rückruf vom 19. Juli 2024 wegen eines Defekts der Bremsanlage. Hierbei können Risse in den vorderen Bremsleitungen entstehen, was zum Austritt von Bremsflüssigkeit und einem erheblichen Verlust der Bremswirkung führt. Tausende Fahrzeuge dürfen derzeit nicht ausgeliefert werden, um eine akute Gefahr für Kunden zu vermeiden. Ein weiteres Problem betrifft den Innenraumheizer, dessen Dauerhaltbarkeit nicht gewährleistet ist. Auch hier erfolgte ein Rückruf, der die Zuverlässigkeit des Taycan erneut in Frage stellt.
Verstoß gegen EG-Typengenehmigung
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft Porsche zudem vor, gegen die Anforderungen der EG-Typengenehmigung und die Standards des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001:2015 verstoßen zu haben. Solche Verstöße gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern untergraben das Vertrauen in die Marke.