28. April 2024
Neues PKW-Label ab Mai Pflicht
Beim Neuwagenkauf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten. Ein neues CO2-Label ist ab dem 1. Mai 2024 Pflicht Jede Antriebsart erhält jetzt ein eigenes Label.
Ziel: Mehr energieeffiziente Autos
Seit 2011 gibt es ein CO2-Label für Pkw. Das Label für Neuwagen wurde nun reformiert, um Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen noch transparenter und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) soll ein weiterer Schritt hin zu weniger Emissionen im Verkehr. Ziel ist, dass mehr Bürgerinnen und Bürger energieeffiziente Autos mit wenig Schadstoffausstoß kaufen und Pkw-Hersteller so auch immer mehr umweltfreundliche Wagen auf den Markt bringen.
Realitätsnäheres Prüfmessverfahren
Das WLTP-Prüfmessverfahren liefert deutlich realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Mit dem Messverfahren wird festgestellt, welche Energieverbrauchs- und CO2-Emisisonswerte ein neues Pkw-Typenmodell hat. Da es EU-weit angewendet werden muss, müssen die Mitgliedstaaten auch ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.
Neuerungen beim Pkw-Label
Künftig werden neue Pkw anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt. Das Gewicht eines Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Es ist bisher mit ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklassen. Die neue Einteilung soll verhindern, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emisisonswerte wie ein kleines ähnlich oder sogar besser eingestuft wird. Die CO2-Effizienz kann anhand der Farbskala auf dem Pkw-Label abgelesen werden. Das neue Label soll in sieben Klassen von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste) eingeteilt werden. Die alte Klasse A+ fällt also weg.
Es wird fünf Label geben, je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel- und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw. Nach dem Stichtag 1. Mai 2024 müssen Neuwagen-Interessenten die erforderlichen Informationen sowohl in den Verkaufsräumen als auch im Internet einsehen können. Vom 1. August 2024 an sind diese Angaben auch in Print-Werbungen in Zeitungen oder Zeitschriften verpflichtend.