23. Januar 2025
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur: das ändert sich 2025
2025 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die insbesondere Unternehmen, Immobilienbesitzer, Hotels betreffen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.

Erste Anforderungen des GEIG werden wirksam
Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275, die seit Mai 2024 gilt und bis Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden muss, treten bereits ab 2025 erste Regelungen in Kraft: Insbesondere für Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt vorgehalten werden.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Gebäudeeigentümer frühzeitig mit der Planung beginnen:
- Frühzeitige Planung: Eine rechtzeitige Analyse und Integration der Anforderungen können Engpässe vermeiden und die Effizienz steigern.
- Expertenrat einholen: Fachleute für Elektromobilität können helfen, technische Herausforderungen zu bewältigen und die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen.
- Erfolgsbeispiele nutzen: Realisierte Projekte können als Orientierung dienen und bewährte Ansätze aufzeigen.
Erhöhung der CO₂-Abgaben
Ab 2025 steigen die CO₂-Abgaben von 45 € auf 55 € pro Tonne. Das kann laut ADAC unter anderem zu einem Dieselpreisanstieg von rund 16 Cent pro Liter führen. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen weiter zu reduzieren und die Nutzung klimafreundlicher Alternativen wie Elektrofahrzeugen weiter zu fördern, was sowohl private Fahrzeugbesitzer wie auch Unternehmen betrifft.
Strengere CO₂-Flottenziele
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die CO₂-Emissionen für neu zugelassene Lkw und Sattelmaschinen über 16 Tonnen Gesamtgewicht um 15 Prozent niedriger sein als in den Vergleichsjahren 2019 und 2020. Die EU-Kommission wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 2027 evaluieren.
Förderprogramme für Ladeinfrastruktur
Zur Unterstützung des Ladeinfrastrukturausbaus bleiben staatliche Förderprogramme bestehen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt noch bis Ende 2025 Förderbudgets für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bereit. Diese Mittel richten sich an Unternehmen, Kommunen und Betreiber, die Ladepunkte errichten möchten. Zudem sind im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahlen Ankündigungen zur weiteren Förderung von Ladeinfrastruktur gemacht worden, hierdurch kann auch zukünftig mit weiteren Förderungen gerechnet werden.
Eine Story von ENERANDO Technologies GmbH